Ziele
Intelligente Verkehrsführung zur Stauvermeidung
- Neubewertung der Machbarkeit des 4-spurigen Ausbaus der vorhandenen 2-spurigen
- V0-Trasse zwischen Zusammenschluss B3/B33 und Brezel (Autobahnzubringer).
- Vorhandene Brückenbauwerke sind in die Planung mit einzubeziehen.
- Dringlichkeit dieser Maßnahme ist in den Vordergrund zu stellen.
Verhinderung vom derzeit geplanten Autobahnanschluss Offenburg-Süd
- Nur 20% der Fahrzeuge (ca. 9.800) auf der V0-Trasse fahren auf die Autobahn A5 auf.
- Nach Bau des Autobahnanschlusses Offenburg-Süd würden auch weiterhin mind. 80% der Fahrzeuge (ca. 42.400) auf der 2-spurigen V0-Trasse fahren.
- Der Rückstau an den Zusammenschlüssen von B3/B33 bleibt, auch nach dem Autobahnanschluss
- Offenburg Süd, weiterhin bestehen.
Einhaltung des Landesentwicklungsplans (LEP) BW
4. Weiterentwicklung der Infrastruktur
4.1 Verkehr
4.1.2 Dem Ausbau vorhandener Verkehrswege ist Vorrang vor dem Neubau einzuräumen. Die Flächeninanspruchnahme ist gering zu halten, wertvolle Böden sind zu schonen und die Zerschneidung großer zusammenhängender Flächen ist zu vermeiden.
Kein Verbrauch von ökologisch wertvollen Flächen
- Berücksichtigung des Flächensparziels im LEP der Landesregierung.
- Schonung der knappen Ressource Fläche
- Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen und Naherholungsgebiete für Flora, Fauna und Mensch.
Maximaler Lärmschutz entlang der Ausbaustrecke
- Umsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner entlang der vorhandenen Trasse B3/B33.
Begründung
- Der von der Fa. PTV im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg erstellte Bericht vom 09.11.2021 zeigt in der Analyse keine eindeutige Begründung für einen Autobahnanschluss Offenburg-Süd.
Grundsätze
Name, Sitz
- Die Bürgerinitiative führt den Namen Bürgerinitiative pro V0.
kurz: BI pro V0
- Sitz der BI pro V0 ist Hohberg
Anlass, Gründung, Auflösung
- Die Bürgerinitiative pro V0 ist ein zeitlich und thematisch begrenzter, freiwilliger
- Zusammenschluss von Bürgern*innen (Interessenvereinigung) welche sich für die vordefinierten Ziele einsetzt.
- Die Gründung erfolgt durch Unterzeichnung dieser Satzung durch die Mitglieder der Interessenvertretung wie auf Seite 4 aufgeführt.
- Die BI pro V0 löst sich auf, wenn ihr Anliegen erfolgreich war, oder gescheitert ist.
Gremien
- Mitgliederversammlung
- Interessenvertretung
- Sprecher*in und stellvertretender Sprecher*in
- Arbeitsgruppen
Mitgliedschaft
- Die BI pro V0 arbeitet nach demokratischen Grundsätzen und ist parteilich unabhängig.
- Mitglied der BI pro V0 kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele der BI Pro V0 unterstützt.
- Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach einer schriftlichen Beitrittserklärung – kann auch per E-Mail erfolgen.
- Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
- Die BI pro V0 führt eine Mitgliederliste.
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Kündigung bei einem der Sprecher*innen der BI pro V0 erfolgen.
Mitgliederversammlung
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu lädt die Interessenvertretung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per Email mit Angabe einer Tagesordnung ein.
- Durch die Interessenvertretung oder auf Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder der BI pro V0 kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
- Wurde form- und fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen, so sind die anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse in offener Abstimmung. Es gilt dabei die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- die Wahl der Interessenvertretung
- die Wahl eines*r Kassierer*in
- die Wahl von zwei Kassenprüfer*innen
- die Abberufung von Mitgliedern aus der Interessenvertretung
- die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
- Von den Mitgliederversammlungen werden Ergebnisprotokolle erstellt.
- Jedes Mitglied der Interessenvertretung kann bei Bedarf eine Versammlung derselben einberufen. Idealerweise wird dies von den Sprechern*innen erledigt.
Interessenvertretung
- Die Interessenvertretung besteht aus mindestens 6 Personen (Erster Sprecher*in,
- Zweiter Sprecher*in, Kassierer*in, Schriftführer*in und Beisitzer*innen).
- Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.
- Die jeweils amtierende Interessenvertretung bleibt nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
- Die Interessenvertretung ist bei Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern beschlussfähig.
- Sie fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
Sprecher*innen
- Die Sprecher*innen vertreten die BI pro V0 nach außen um die vorgenannten Ziele zu erreichen.
- 1. Sprecher*in und 2. Sprecher*in können sich auf eine Aufgabenverteilung verständigen.
Arbeitsgruppen
- Für die vielfältigen Aufgaben in der BI pro V0 sind nach Bedarf, autorisiert durch die Bürgerinitiative, aus den Mitgliedern der BI pro V0 Arbeitsgruppen zu bilden.
- Für jede Arbeitsgruppe ist ein Ansprechpartner*in einzusetzen.
- Die Arbeitsgruppen werden bei Bedarf von der Interessenvertretung einberufen.
Finanzierung
- Die BI pro V0 finanziert sich ausschließlich über den ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitglieder und Spenden von Unterstützern.
- Die Spenden sind transparent zu verwalten.
- Der/Die Kassierer*in verwaltet die Gelder und tätig die Ausgaben nach Beschluss der Interessenvertretung.
- Ein eventuell vorhandenes Guthaben wird, bei Auflösung der BI pro V0, durch Beschluss der Mitglieder an eine gemeinnützige Institution gespendet.
Haftung
- Jedes Mitglied der BI pro V0 ist für sein Handeln persönlich verantwortlich.
- Die Verantwortung für Handlungen, die im Interesse der Gemeinschaft erforderlich sind (z.B. Anmeldung von Demonstrationen, Impressum von Homepages, Flugblättern, Haftung für Leihgeräte usw.) muss von Einzelpersonen getragen werden und wird nicht automatisch von der Gemeinschaft getragen.
Datenschutz
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben der Bürgerinitiative werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder verarbeitet. Einzelheiten werden erforderlichenfalls in einer von der Interessenvertretung zu erlassenden Datenschutzrichtlinie festgelegt.
- Den Organen der Bürgerinitiative, insbesondere der Interessenvertretung ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zu der Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
- Diese Pflicht besteht über das Ausscheiden der Personen aus einer Funktion oder aus der Bürgerinitiative hinaus.
- Über wesentliche Sachverhalte des Datenschutzes ist in der jährlichen Mitgliederversammlung zu berichten.
Salvatorische Klausel
- Sollten Bestimmungen dieser Satzung oder eine künftig in ihn aufgenommenen Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Satzung nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Satzung eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die BI pro V0 gewollt hat oder nach dem Sinn und Zweck der Satzung gewollt hätte, sofern sie bei Abschluss der Satzung oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätte.
Inkrafttreten
- Die Satzung wurde durch die Gründungsversammlung am 24.03.2023 im Bürgersaal Niederschopfheim beschlossen und tritt somit in Kraft.